Hochwasserschutz und Renaturierung

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Der naturnahe Gewässerausbau erfolgte unter strengen Auflagen der Naturschutzbehörde.

  • Neubau von Durchlässen in Fertigteilbauweise
  • Neubau Kanalbauwerke
  • Baufeldfreimachung für Bachsanierung
  • Herstellung von Sohlgleite und Furt
  • Bau von Gabionen-Stützmauer
  • Herstellung von Mäandern und Störelementen (Baumwurzeln und Findlichen)