Der naturnahe Gewässerausbau erfolgte unter strengen Auflagen der Naturschutzbehörde.
- Neubau von Durchlässen in Fertigteilbauweise
- Neubau Kanalbauwerke
- Baufeldfreimachung für Bachsanierung
- Herstellung von Sohlgleite und Furt
- Bau von Gabionen-Stützmauer
- Herstellung von Mäandern und Störelementen (Baumwurzeln und Findlichen)